„Das Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024 bringt eine Reihe von wichtigen Änderungen in der deutschen Steuer- und Investitionspolitik für die Jahre 2024-2025. Es zielt darauf ab, die Unternehmen zu entlasten und Innovationen und Investitionen zu fördern. So kommen zahlreiche Änderungen auf das Land zu, die von der Steuervereinfachung bis hin zu gerechteren Besteuerungsmechanismen reichen.
Alle diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Wirtschaft zu stärken und den Standort Deutschland durch gezielte Anreize attraktiver zu machen. Welche Änderungen sind bereits in Kraft getreten und mit welchen ist in naher Zukunft zu rechnen?
1. E-Rechnung
Wie war es
Rechnungen wurden in Papierform oder als elektronische Dokumente (pdf, ScanKopie) ausgestellt.
Was wird sich ändern
Obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2BSektor
Datum des Inkrafttretens
Ab 2025 Übergangszeit bis 2027
2. Erhöhung der Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung
Wie war es
Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 600.000 € pro Jahr waren nur zur Zahlung der Umsatzsteuer berechtigt, wenn die Zahlung auf einem Konto eingeht.
Was wird sich ändern
Diese Grenze wird auf 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn erhöht.
Datum des Inkrafttretens
2024
3. Erhöhte Grenze für die Gewinnermittlung mit EÜR
Wie war es
Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 600.000 € oder einem Gewinn von mehr als 60.000 € mussten zur doppelten Buchführung übergehen.
Was wird sich ändern
Diese Grenze wird auf 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn erhöht.
Datum des Inkrafttretens
2024
4. Änderungen in der Mehrwertsteuerberichterstattung
Wie war es
Unternehmer, deren Gesamtumsatz für das vorangegangene Jahr weniger als 1.000 € beträgt, waren von der Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung befreit.
Was wird sich ändern
Diese Grenze wird auf 2.000 € erhöht.
Datum des Inkrafttretens
2025
5. Degressive Abschreibung
Wie war es
Nur die lineare Abschreibung war erlaubt.
Was wird sich ändern
Wenn Sie zwischen dem 1. April 2024 und dem 31. Dezember 2024 bewegliche Gegenstände für Ihr Unternehmen erwerben, können Sie neben der linearen Abschreibung auch die degressive Methode wählen.
Datum des Inkrafttretens
2024
6. Erhöhung der Sonderabschreibungen und Amortisationen
Wie war es
Prozentsatz der Sonderabschreibungen 20%
Was wird sich ändern
Der Prozentsatz der Sonderabschreibung wird auf 40 % erhöht. Dies trägt dazu bei, die Kosten für die Ausrüstung auszugleichen und die Steuerlast zu verringern.
Datum des Inkrafttretens
2024
Einführung der Investitionszulage
Das neue Gesetz soll auch Unternehmen unterstützen, die in Energieeffizienz investieren. Die Investitionsprämie beträgt 15 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die während des Finanzierungszeitraums maximal 200 Millionen Euro betragen können. Investitionen sind ab einem Sockelbetrag von 5.000 Euro möglich und die Prämie wird auf Antrag gewährt, wenn die Bemessungsgrundlage mindestens 10.000 Euro beträgt.
Der Zuschuss ist ausschließlich für Steuerzahler aus den folgenden Sektoren bestimmt:
- Land- und Forstwirtschaft;
- Gewerbliche Unternehmen und Selbstständige sind nicht von der Förderung ausgenommen.
Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 1. März 2024 bis Ende 2029, wobei die Investition in diesem Zeitraum begonnen und im Wesentlichen abgeschlossen sein muss.
Während des Förderzeitraums können maximal vier Anträge pro Unternehmen gestellt werden.
Eine weitere Möglichkeit, die Kosten eines Unternehmens zu optimieren, ist das Personalauswahl.