Die Rekrutierung von Arbeitskräften aus Osteuropa – sowohl aus EU-Mitgliedstaaten wie Polen, Rumänien und Bulgarien als auch aus Nicht-EU-Ländern wie der Ukraine, Moldau, Georgien oder den Staaten des Westbalkans – gehört heute zu den wichtigsten Instrumenten, um dem anhaltenden Fach – und Arbeitskräftemangel in Europa entgegenzuwirken.
Laut einer von Reuters veröffentlichten Studie der Rockwool Foundation Berlin (RFBerlin) hat die Beschäftigungsquote von Migrantinnen und Migranten in der Europäischen Union im Jahr 2025 einen historischen Höchststand erreicht. Der Anteil erwerbstätiger Migranten stieg von 67,8 % auf 68,2 % – der höchste Wert seit Beginn der Datenerhebung.
Besonders deutlich fiel der Anstieg bei Menschen aus Nicht-EU-Staaten aus: Ihre Beschäftigungsquote erhöhte sich von 59,4 % im Jahr 2017 auf 66 % im Jahr 2025.
Die höchsten Beschäftigungsquoten von Drittstaatsangehörigen verzeichnen:
- Malta – 83,7 %
- Tschechien – 77,3 %
- Irland – 76,1 %
Am niedrigsten liegen die Werte in:
- Belgien – 58,5 %
- Finnland – 58,6 %
In Deutschland beträgt die Beschäftigungsquote von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten 66,1 %.
Auch der Arbeitskräftebedarf bleibt in vielen EU-Ländern hoch. Nach Angaben von Eurostat weisen folgende Staaten die höchsten Vakanzquoten auf:
- Niederlande – 4,0 %
- Belgien – 3,4 %
- Malta – 3,3 %
- Österreich – 3,1 %
Warum setzen immer mehr Unternehmen auf internationales Recruiting?
Studien von ManpowerGroup Employment Outlook und der OECD nennen mehrere langfristige Ursachen:
- die alternde Bevölkerung in Europa;
- die anhaltend niedrige Arbeitslosenquote;
- den Mangel an qualifizierten Fach- und Arbeitskräften;
- den Ausbau großer Infrastrukturprojekte;
- das Wachstum der erneuerbaren Energien.
Internationale Personalgewinnung ist daher längst keine kurzfristige Notlösung mehr. Für viele Unternehmen in Europa ist sie heute ein fester Bestandteil ihrer langfristigen Personalstrategie.
Im Folgenden stellen wir die wichtigsten rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten vor, Mitarbeiter aus Osteuropa einzustellen – einschließlich ihrer Vor- und Nachteile sowie aktueller Entwicklungen.
Die wichtigsten Möglichkeiten, Mitarbeiter aus Osteuropa einzustellen
1. Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU
Für wen gilt sie?
Für Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten wie Polen, Rumänien, Bulgarien, der Slowakei, Kroatien, Litauen, Lettland und weiteren Ländern Osteuropas.
Wie funktioniert sie?
Nach Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dürfen EU-Bürger ohne Arbeitserlaubnis in jedem Mitgliedstaat leben und arbeiten.
Nach Arbeitsbeginn sind lediglich die im jeweiligen Land vorgeschriebenen Formalitäten zu erledigen, beispielsweise:
- Anmeldung des Wohnsitzes,
- Beantragung einer Steueridentifikationsnummer,
- Anmeldung bei der Sozialversicherung.
Vorteile
- Keine Arbeitsgenehmigung oder Visa erforderlich.
- Sehr geringer Verwaltungsaufwand.
- Schneller Arbeitsbeginn möglich.
Nachteile
- Hoher Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte innerhalb der EU.
- Höhere Gehaltsvorstellungen als bei Bewerbern aus Drittstaaten.
2. Direkte Einstellung über nationale Arbeitsvisa und Aufenthaltstitel
Für wen?
Für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern wie der Ukraine, Moldau, Georgien, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien oder Armenien.
Wie funktioniert sie?
Der Arbeitgeber stellt ein Arbeitsplatzangebot oder einen Arbeitsvertrag aus. Anschließend beantragt der Bewerber ein nationales Arbeitsvisum (Typ D) oder einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis.
In einigen EU-Mitgliedstaaten ist vor der Erteilung der Genehmigung weiterhin eine sogenannte Arbeitsmarktprüfung (Labour Market Test) erforderlich.
Vorteile
- Langfristige Bindung qualifizierter Mitarbeiter.
- Zugang zu einem großen Pool an Fach- und Hilfskräften.
Nachteile
- Bearbeitungszeiten zwischen einem und sechs Monaten – abhängig vom jeweiligen Land.
- Mögliche Verzögerungen oder Ablehnung des Visumantrags.
3. Arbeitnehmerüberlassung, Outsourcing und Entsendung von Mitarbeitern
Für wen?
Diese Lösung eignet sich sowohl für EU-Bürger als auch für Staatsangehörige aus Drittstaaten.
Wie funktioniert sie?
Ein Unternehmen schließt einen Vertrag mit einer lizenzierten Personalagentur oder einem spezialisierten Dienstleister, der die Mitarbeiter offiziell beschäftigt und sie anschließend in ein anderes EU-Land entsendet oder im Rahmen der gesetzlichen Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung stellt.
Je nach Geschäftsmodell erfolgt der Einsatz auf Grundlage von:
- der Entsendung von Arbeitnehmern (Posting of Workers) gemäß der EU-Entsenderichtlinie oder
- der Arbeitnehmerüberlassung (Temporary Agency Work), sofern diese nach dem nationalen Recht des jeweiligen Landes zulässig ist.
In Deutschland ist beispielsweise für die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung eine AÜG-Erlaubnis (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) erforderlich.
Vorteile
- Die Personalagentur übernimmt die gesamte Personalverwaltung, Lohnabrechnung sowie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen.
- Unternehmen können ihren Personalbestand flexibel und kurzfristig an den tatsächlichen Bedarf anpassen.
- Besonders geeignet für Bau-, Industrie- und Logistikprojekte mit begrenzter Laufzeit.
Nachteile
- Höhere Kosten pro Arbeitsstunde aufgrund der Agenturvergütung.
- Strenge gesetzliche Vorgaben und regelmäßige Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften für entsandte Arbeitnehmer.
4. EU Blue Card (Blaue Karte EU)
Für wen?
Die Blaue Karte EU richtet sich an hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten.
Sie kann grundsätzlich beantragt werden von:
- Hochschulabsolventen mit einem anerkannten Abschluss;
- Fachkräften mit einschlägiger Berufserfahrung, insbesondere in Berufen wie IT, sofern dies nach nationalem Recht zulässig ist.
Wie funktioniert sie?
Die Blaue Karte EU ermöglicht qualifizierten Fachkräften einen vereinfachten Zugang zu einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Voraussetzung ist unter anderem ein Arbeitsvertrag sowie die Einhaltung der jeweils geltenden Gehaltsgrenze des Ziellandes.
Vorteile
- Schnellere Bearbeitung der Anträge.
- Vereinfachter Familiennachzug.
- Erleichterter Zugang zur Niederlassungserlaubnis.
- Verbesserte Mobilität innerhalb der Europäischen Union nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer.
Nachteile
- Relativ hohe Mindestgehaltsgrenzen.
- Nur für hochqualifizierte Fachkräfte geeignet.
5. Saisonbeschäftigung nach der Seasonal Workers Directive
Für wen?
Für Staatsangehörige aus Drittstaaten, die vorübergehend in saisonabhängigen Branchen tätig werden möchten, insbesondere in:
- der Landwirtschaft,
- dem Gartenbau,
- dem Hotel- und Gaststättengewerbe (HORECA),
- dem Tourismus.
Wie funktioniert sie?
Je nach nationalem Recht wird eine vereinfachte Arbeitsgenehmigung oder ein Visum für einen Zeitraum von bis zu fünf bis neun Monaten pro Jahr erteilt.
Vorteile
- Vereinfachte Genehmigungsverfahren.
- Ideale Lösung zur Deckung saisonaler Personalengpässe.
Nachteile
- Zeitlich streng befristete Beschäftigung.
- Nach Ablauf der Genehmigung müssen die Arbeitnehmer das Land wieder verlassen.
- Keine geeignete Lösung für den dauerhaften Personalbedarf.
6. Nationale Sonderregelungen und bilaterale Programme
Für wen?
Für Staatsangehörige bestimmter Länder, die von vereinfachten nationalen Regelungen profitieren.
Beispiele:
- das polnische Oświadczenie-Verfahren für Staatsangehörige der Ukraine, Moldaus oder Georgiens;
- die deutsche Westbalkanregelung.
Wie funktioniert sie?
Einige EU-Mitgliedstaaten haben spezielle Programme geschaffen, die eine schnellere Einstellung von Arbeitnehmern aus ausgewählten Drittstaaten ermöglichen. Je nach Programm entfällt dabei teilweise die sonst übliche Arbeitsmarktprüfung.
Vorteile
- Häufig deutlich kürzere Bearbeitungszeiten – teilweise innerhalb weniger Wochen.
- Geringere formale Anforderungen an Bewerber.
Nachteile
- Nur für Staatsangehörige bestimmter Länder verfügbar.
- Die Regelungen gelten ausschließlich im jeweiligen Mitgliedstaat und können nicht automatisch auf andere EU-Länder übertragen werden.
Europa nutzt das Potenzial internationaler Fachkräfte immer besser
Europa hat in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte bei der Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt erzielt. Darauf weist auch Christian Dustmann, Leiter der Rockwool Foundation Berlin (RFBerlin), hin.
Seiner Einschätzung nach besteht die größte Herausforderung heute nicht mehr darin, Menschen mit Migrationshintergrund in Beschäftigung zu bringen. Entscheidend sei vielmehr, ihre Qualifikationen und beruflichen Kompetenzen besser zu nutzen. Dafür müsse unter anderem unnötige Bürokratie abgebaut und der Zugang zum Arbeitsmarkt weiter vereinfacht werden.
Häufige Fehler bei der Einstellung ausländischer Mitarbeiter vermeiden
Die Einstellung internationaler Fachkräfte bietet Unternehmen enorme Chancen – vorausgesetzt, rechtliche und organisatorische Anforderungen werden von Anfang an richtig umgesetzt.
Welche Fehler Arbeitgeber besonders häufig machen und wie Sie diese vermeiden können, erfahren Sie in unserem Beitrag 11 kritische Fehler bei der Einstellung ausländischer Mitarbeiter.
Warum die Entsendung von Mitarbeitern für Unternehmen die effizienteste Lösung ist
Angesichts des anhaltenden Arbeitskräftemangels in Europa stoßen klassische Rekrutierungsverfahren immer häufiger an ihre Grenzen. Lange Bearbeitungszeiten, umfangreiche Verwaltungsprozesse und komplexe gesetzliche Anforderungen verzögern die Besetzung dringend benötigter Stellen.
Die Entsendung von Mitarbeitern über einen erfahrenen Personaldienstleister bietet Unternehmen eine schnelle, rechtssichere und wirtschaftliche Alternative.
1. Schnelle Besetzung offener Stellen
Wir übernehmen den gesamten Rekrutierungsprozess – von der Personalsuche und Auswahl geeigneter Kandidaten über die Legalisierung bis hin zur vollständigen Dokumentation und administrativen Abwicklung.
Dadurch können unsere Kunden offene Stellen innerhalb kürzester Zeit besetzen und qualifizierte Fachkräfte ohne unnötige Verzögerungen auf ihren Baustellen oder Projekten einsetzen.
2. Weniger Verwaltungsaufwand und geringere Personalkosten
Durch die Entsendung von Arbeitnehmern gemäß den europäischen Vorschriften profitieren Unternehmen von einer deutlichen Entlastung im Personalmanagement.
Wir übernehmen unter anderem:
- Personalverwaltung,
- Lohnabrechnung,
- sozialversicherungsrechtliche Abwicklung,
- gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation,
- laufende administrative Betreuung der Mitarbeiter.
Unsere Kunden zahlen ausschließlich für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und vermeiden gleichzeitig die Kosten und Risiken, die mit einer eigenen Festanstellung, langen Einstellungsverfahren oder krankheitsbedingten Ausfällen verbunden sind.
Benötigen Sie qualifizierte Mitarbeiter?
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Sie haben noch Fragen?
Dann empfehlen wir Ihnen auch unseren ausführlichen Leitfaden: Einstellung ausländischer Mitarbeiter in der EU – Häufige Fragen und Antworten.